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Do not obey the display

by Timo Böwing posted at 2024-03-01 16:46:37.052 +0000 UTC

Gesetz über die unvermeidlichen Kaffee-“Rotz” Abgaben

§1 - Zweckbestimmung

(1) Dieses Gesetz regelt die unvermeidlichen Kaffee-“Rotz” Abgaben, die von Herstellern von Kaffeevollautomaten zu entrichten sind.

(2) Unter dem Begriff “Kaffee-Rotz” wird der unerwartete Kaffeeausstoß verstanden, der unmittelbar nach der Anzeige “Fertig, entnehmen sie die Tasse” erfolgt.

§2 - Verpflichtungen der Hersteller

(1) Hersteller von Kaffeevollautomaten sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Geräte nach Abschluss des Brühvorgangs stets einen zusätzlichen kleinen Schwall Kaffees ausstoßen, auch wenn die Anzeige “Fertig, entnehmen sie die Tasse” bereits erschienen ist.

(2) Dieser zusätzliche Schwall Kaffees, im Volksmund “Kaffee-Rotz” genannt, darf nicht zu geringfügig sein und muss eine gewisse Menge erreichen, um den Verbraucher angemessen zu überraschen.

§3 - Durchführung

(1) Die Hersteller sind dazu angehalten, angemessene Tests durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Phänomen des Kaffee-Rotzes zuverlässig und konsistent auftritt.

(2) Sollte das Phänomen des Kaffee-Rotzes nicht in ausreichendem Maße auftreten, sind die Hersteller verpflichtet, ihre Geräte entsprechend zu modifizieren, um sicherzustellen, dass dieses wichtige kulturelle Erbe bewahrt bleibt.

§4 - Bußgelder

(1) Hersteller, die gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, sind dazu verpflichtet, Bußgelder zu entrichten, deren Höhe von der Schwere des Verstoßes abhängt.

(2) Im Falle von schwerwiegenden Verstößen kann die Lizenz zur Herstellung von Kaffeevollautomaten vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden.

§5 - Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.

(2) Von diesem Zeitpunkt an ist jeder Kaffeevollautomatenhersteller verpflichtet, die Bestimmungen dieses Gesetzes zu befolgen, um die unvermeidlichen Kaffee-Rotz Abgaben zu gewährleisten.

(3) Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einem Augenzwinkern und einer weiteren Tasse Kaffee geahndet.